Export Lower Austria

Im Überblick:

Ab 2025 tritt die Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) der EU in Kraft.

Verpackungsrichtlinie 2025

Die Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) der Europäischen Union hat das Potenzial, die Verpackungslandschaft grundlegend zu verändern. Erstmals veröffentlicht im November 2022 legt die Verordnung verbindliche Vorgaben für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle fest, die auf dem europäischen Markt zirkulieren. Was bedeutet das nun für Ihr Unternehmen? Circular Analytics hat die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Die PPWR wurde bei der vorläufigen Abstimmung im EU-Parlament am 24. April durchgewunken, und wartet nun darauf, dass sie die finale Zustimmung im Herbst 2024 durch das neu gewählte Parlament erhält. Ist das der Fall, so wird sie 18 Monate später wirksam.

Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein.

Die grundlegendste Forderung der PPWR findet sich in Artikel 6: „Recyclingfähige Verpackungen“. Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein, und zwar nach einem zweistufigen Ansatz. Bis 2030 müssen Verpackungen so gestaltet sein, dass sie leicht wiederverwertet werden können. Das bedeutet, dass sie für eine problemlose Wiederverwertung konzipiert, getrennt gesammelt und in definierten Abfallströmen sortiert werden müssen. Bis 2035 ist dann die effektive Sammlung und das Recycling dieser Verpackungen erforderlich.

Die Kernzielvorgaben für 2030 und 2040 bezüglich des Mindestrezyklatanteils in Kunststoffverpackungen bleiben erhalten. Als Rezyklat wird das Produkt eines Recyclingprozesses bezeichnet. Es wird jedoch nicht erforderlich sein, dass jede Verpackung aus Kunststoff zwingend Rezyklat enthält. Die Zielvorgaben sind pro Produktionsstandort und pro Verpackungsformat zu berechnen.

Kompostierbare Kunststoffverpackungen und solche mit weniger als 5 % Kunststoffanteil sind von diesem Mindestanteil ausgenommen. Die Kommission wird auch die technologische Entwicklung von biobasierten Kunststoffverpackungen überprüfen und Nachhaltigkeitsanforderungen festlegen.

Informationen zur Entsorgung müssen auf der Verpackung stehen.

Die PPWR legt strenge Kennzeichnungs- und Informationsvorgabe fest, damit VerbraucherInnen Verpackungen leicht identifizieren können und klare Informationen über ihre Entsorgung erhalten. Diese Maßnahmen sollen die Transparenz erhöhen und Verbraucher dazu ermutigen, aktiv am Recyclingprozess teilzunehmen.

Folgende Parameter sind für Unternehmen wichtig:

  • Die Recyclingfähigkeit der Verpackungen bereits jetzt zu prüfen und gegebenenfalls die Optimierung von Verpackungen nach dem Prinzip für „Design for Recycling“ anzupassen.
  • Langfristige Überlegungen anzustellen, ob und wie auf Rezyklate umgestellt werden kann, um den Anforderungen der PPWR gerecht zu werden.
  • Bei spezifischen Verpackungsformaten den Umstieg auf kompostierbare Varianten einzuleiten (Tee/Kaffeesäckchen, Etiketten für Obst und Gemüse)
  • Eine kontinuierliche Überprüfung der rechtlichen Anforderungen und der wesentlichen Sustainability Key Performance Indicators (KPIs: Recyclingfähigkeit, Minimierung der Verpackung, Rezyklatgehalt) wird notwendig sein, um den konstanten Anforderungen der PPWR gerecht zu werden.

Quelle: Circular Analytics

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