Export Lower Austria

Covid-19:

Informationen und Unterstützung für niederösterreichische Unternehmen

Um Ihnen den Alltag, zumindest in bürokratischen Anliegen, etwas zu erleichtern, haben wir für Sie eine Linksammlung zusammengestellt. Diese beinhaltet die Kontaktdaten zu den wichtigsten Institutionen und Unterstützungsmöglichkeiten für Sie als UnternehmerIn.

Alles auf einen Blick.

HOTLINES

  • Coronavirus-Infopoint:
    Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ist für alle österreichischen Unternehmen die erste Anlaufstelle.
    Telefon: +43 (0) 590900-4352 (Mo-Fr 08:00-20:00)
    WKÖ: Coronavirus Infopoint

     

  • „Corona-Hotline“:
    Niederösterreichische Unternehmen können sich mit ihren Fragen direkt an die Hotline der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) wenden.

    Telefon: +43 (0) 2742 / 851

    WKNÖ: Hilfspakete (Übersicht der wichtigsten niederösterreichischen und österreichischen Hilfspakete)

    WKNÖ: Newsletter Corona-Information
    (Maßnahmen, aktuelle Kriterien für Schließungen, Übersicht der Unterstützungsmaßnahmen für niederösterreichische Unternehmen)

  • Hotline des Bundesministeriums für Finanzen:
    Rasche und unbürokratische Hilfe für österreichische Unternehmen bei Fragen zu Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss, steuerrechtlichen Erleichterungen, Kurzarbeit, Härtefallfonds & Corona Hilfs-Fonds

    Telefon: +43 (0) 50 233 770 (Montag – Donnerstag 7.30 bis 15.30, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr)

  • ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur kümmert sich um die Fragen und Anliegen von Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) aus dem Bereich Gewerbe, Industrie und industrienahe Dienstleistungen aus Niederösterreich.

    E-Mail: coronahilfe@ecoplus.at
    Telefon: +43 (0) 2742 9000-19731 (Mo – Fr: 08.00 bis 17.00 Uhr)

  • Das riz up, Niederösterreichs Gründeragentur, nimmt die Anliegen und Fragen von Ein-Personen-Unternehmen (EPUs), Kleinunternehmen, JungunternehmerInnen und Start-Ups aus Niederösterreich entgegen.

    Online: www.riz-up.at/kontakt
    Telefon: +43 (0) 2622 / 263 26 (Mo – Fr: 08.00 bis 17.00 Uhr)

FINANZIERUNG, HAFTUNGEN & FÖRDERUNGEN

  • Lockdown-Umsatzersatz II
    Nachdem die Antragstellung des Lockdown-Umsatzersatzes I für direkt betroffene Unternehmen mit 20. Jänner 2021 abgelaufen ist, folgt nun der Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen. Indirekt betroffen sind Unternehmen dann, wenn sie mindestens 50% ihres Umsatzes bzw. Umsatzerlöse mit Unternehmen erzielen, die zwischen November 2020 und Dezember 2020 direkt von den behördlichen Schließungen betroffen waren. Ab 16. Februar 2021 können Unternehmen den Umsatzersatz über FinanzOnline beantragen. Hier geht’s zum Lockdown-Umsatzersatz II FAQ und den Richtlinien.
    Hotline Lockdown-Umsatzersatz: 01 890 78 00 88

  • Ausfallbonus
    Beim Ausfallbonus handelt es sich um gestaffelte Hilfen für Unternehmen bis zum Ende der Pandemie. Unternehmen können bis zu 30% des Umsatzes mit einem Deckel von 60.000 Euro pro Monat beantragen. Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats (erstmals beantragbar ab 16. Februar 2021 über FinanzOnline). Hier geht’s zum Factsheet der WKO zum Ausfallbonus.
  • Unterstützungspaket der Österreichischen Kontrollbank (OekB) für Exportunternehmen
    Die OekB stellt österreichischen Exporteuren einen Kreditrahmen in Höhe von 3 Mrd. Euro zur Verfügung. Exportunternehmen können mit Unterstützung ihrer Hausbank einen Kreditrahmen in Höhe von 10 Prozent (Großunternehmen) bzw. 15 Prozent (Klein- und Mittelunternehmen) ihres letztjährigen Exportumsatzes beantragen. Die Höchstgrenze liegt dabei pro Kunden bei 60 Millionen Euro. Auf der Website der OekB finden Sie weitere Details zum Unterstützungspaket & Antrag.
  • Unterstützungsmaßnahmen und Informationen für Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) hat die WKO im FAQ für EPUs zusammengefasst.

  • Fixkostenzuschuss I & 2:

    Fixkostenzuschuss I: Ein direkter und sofortiger Zuschuss zur Deckung von Fixkosten (bis zu 75 Prozent), gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall des Unternehmens. Der Zuschuss ist steuerfrei, muss nicht zurückbezahlt werden und wir in drei Tranchen ausbezahlt. Er umfasst folgende Fixkosten: Mieten, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, vertragliche Zahlungsverpflichtungen die unkündbar oder betriebsnotwendig sind, Lizenzkosten, Strom-, Gas-, Telefon- und Internetkosten sowie Unternehmerlohn.

    Der Antrag kann ab 20. Mai 2020 auf FinanzOnline eingereicht werden. Grundsätzlich ist eine Beantragung für den FKZ I bis spätestens 31. August 2021 möglich.
    Details zum Fixkostenzuschuss finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen bzw. in diesem detaillierten FAQ zum Fixkostenzuschuss I.

    Fixkostenzuschuss II: nicht-rückzahlbarer Zuschuss für alle Unternehmen, die tatsächliche Fixkosten haben und deren Umsatzausfall zumindest 30 % beträgt. Hier gilt, dass Fixkosten im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und längstens bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein müssen. Der prozentuelle Fixkostenzuschuss entspricht dem prozentuellen Umsatzausfall. Wenn beispielsweise 60 % vom Umsatz ausfallen, so werden auch 60 % der Fixkosten ersetzt. Die maximale Höhe ist pro Unternehmen mit 800.000 Euro begrenzt (mit Ausnahmen). Die Beantragung erfolgt über (FinanzOnline). Details entnehmen Sie dem Q&A zum Fixkostenzuschuss II.

    Hotline des Bundesministeriums für Finanzen:
    +43 (0)50 233 770
    (Mo – Fr: 07:30 bis 15:30 Uhr, Fr bis 12:00 Uhr)

  • 1 Mrd. Gemeindepaket: Förderung von Investitionen bis zu 50% (Errichtung und Sanierung von Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen und Sportstätten sowie Investitionen in den öffentlichen Verkehr, ökologische Maßnahmen in den Kommunen, Ausbau des Breitbandnetzes und Sanierungen – etwa in Kirchen oder Museen).

  • Lehrlingsbonus für Betriebe: bis zu 3.000 Euro für Unternehmen, die Lehrlinge einstellen.


CORONA-KURZARBEIT

  • Das Arbeitsmarktservice (AMS) bietet umfangreiche Informationen zum Thema Corona-Kurzarbeit (allgemeine Informationen rund um Kurzarbeit, unter welchen Voraussetzungen diese möglich ist, welche Unternehmen vom AMS gefördert werden, wie hoch die Beihilfen sind und wie lange diese bezogen werden können).Die Dokumente für die Beantragung der Kurzarbeit finden Sie hier.

    Neben den Informationen zur Corona-Kurzarbeit finden Sie auf der Website des AMS auch detaillierte Informationen zu AMS Beratung, Altersteilzeit, Teilpension, Schulungen, etc.

  • Informationen rund um das Thema Corona-Kurzarbeit stellt auch die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf ihrer Website für Sie bereit (FAQ, Rahmenbedingungen, Formulare, Rechtslage, etc.).

  • Was Sie als Arbeitnehmer in puncto Kurzarbeit wissen müssen, finden Sie auf der Website des Bundesministerium Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) – Kurzarbeit vor Kündigung (FAQs)

     

ARBEITSRECHT

  • Umfangreiche Informationen zu Arbeitnehmerrechten, Kündigung & Zwangsurlaub, Pendeln & Dienstreisen, Schutz im Betrieb, Arbeit & Familie finden Sie auf der Informationsplattform der ÖGB und ArbeiterkammerJob und Corona.

  • Arbeitsrechtliche Themen, die besonders für Arbeitgeber relevant sind, wie Vorsorgemaßnahmen, Schutzmaßnahmen, Erkrankungsfall, Fernbleiben vom Arbeitsplatz, Home Office finden Sie im FAQ der WKO.

STEUERN & SOZIALVERSICHERUNG

  • Steuerliche Erleichterungen & Sonderregelungen können österreichische Unternehmen jetzt rasch und unbürokratisch beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) beantragen, wie z.B. Herabsetzung der Vorauszahlungen, Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen, Zahlungserleichterungen sowie Nichtfestsetzung und Herabsetzung von Versäumniszinsen. Hier finden Sie detaillierte Informationen + Antragsformular (pdf).

  • Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) gibt UnternehmerInnen mittels Antrag die Möglichkeit der Beitragsstundung, Ratenzahlung oder der Herabsetzung der Beitragsgrundlage.

  • Auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die größte soziale Krankenversicherung Österreichs, reagiert auf mögliche Engpässe bei der Liquidität der Betriebe mit einem Maßnahmenpaket. Dieses beinhaltet die Aussetzung von Mahnungen, automatische Stundungen, Ratenzahlungen, keine Eintreibungsmaßnahmen sowie die Nicht-Ausstellung von Insolvenzanträgen.

REISEBESCHRÄNKUNGEN, GRENZKONTROLLEN & LIEFEREINSCHRÄNKUNGEN

  • Aktuelle Meldungen, Länder- und Reiseinformationen sowie Hinweise für Exporteure (wie z.B. Grenzbeschränkungen) finden Sie hier. Einen Überblick über die Corona-Situation weltweit gibt Ihnen das Exportradar der WKÖ.

  • Informationen zu internationalen Liefereinschränkungen finden Sie auf der Website der Österreichischen Post (inkl. Länderliste Annahmestops für Brief- und Paketsendungen). Innerhalb Österreichs ist mit keinen Liefereinschränkungen zu rechnen. Bei der Deutschen Post (DHL) kann es ebenfalls zu Lieferverzögerungen bei internationalen Sendungen kommen. Näheres erfahren Sie auf der Website von DHL.

    Auch bei DPD, Hermes und UPS kann es zu Lieferverzögerungen bei internationalen Sendungen kommen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN / FAQs ZUM THEMA CORONA UND WIRTSCHAFT/ARBEIT

  • Wichtige Informationen & wie Sie sich schützen können finden Sie auf der Website von oesterreich.gv.at.

  • Das Coronavirus-FAQ der WKO gibt Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus.

NÖ ONLINE-NAHVERSORGER-SERVICE

ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur bietet niederösterreichischen Nahversorgern und Unternehmen mit Onlineshops eine Plattform. Die Übersicht beinhaltet Online-Services von KMUs sowie Nischenbetrieben aus den verschiedensten Branchen und Regionen.

Niederösterreichische Unternehmen, die mit ihren Online-Angeboten noch nicht vertreten sind, ersuchen wir um Zusendung ihrer Daten (Firmenname, Produkte/Services, Ort, Branche, Link) an online-handel@ecoplus.at

FÜR NÖ GESCHÄFTE OHNE EIGENES ONLINE-ANGEBOT

www.meinschaufenster.at: ein kostenloses Service/App für kleine und mittelgroße Geschäfte, die derzeit behördlich geschlossen halten müssen. Kunden können mit dem gewünschten Geschäft via App in Kontakt treten. Jedes Geschäft kann sofort und ohne Vorkenntnisse mitmachen. Unternehmen ohne Onlineshop können ein klassisches Verkaufsgespräch auf WhatsApp führen.

Geschäfte: https://www.youtu.be/h UrJfUyv2tc
Kunden: https://youtu.be/NfXa7Q07VsY

ONLINE-SERVICES FÜR UNTERNEHMEN

  • Das UnternehmensServicePortal (USP) des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bietet Unternehmen umfangreiche Informationen zu Unterstützungsmaßnahmen sowie Verordnungen und Maßnahmen (wie z.B. Home Office).

  • Das “Digital Team Österreich” ist ein Zusammenschluss von Unternehmen aus der Digitalisierungsbranche, die digitale Dienste für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) für zumindest drei Monate kostenlos anbieten.

Stand: 19. März 2021

Wir übernehmen keine Verantwortung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte.

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