Export Lower Austria

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)

Veranstaltungen

GELTUNGSBEREICH
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für den Besuch von Veranstaltungen von ecoplus International GmbH. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer bzw. der Interessent mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden. Durch die Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, die jeweils gültigen Veranstaltungs- und Hausordnungen des Veranstalters einzuhalten.

ANMELDUNG
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter nimmt Anmeldungen zu seinen Veranstaltungen nur schriftlich (auch per Fax, E-Mail, Web-Formulare, etc.), lediglich bei kostenlosen Veranstaltungen auch persönlich (auch per Telefon) entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich. Wenn eine Anmeldung – z.B. weil eine Veranstaltung ausgebucht ist – nicht angenommen werden kann, wird der Interessent unverzüglich davon verständigt. Wer eine dritte Person zu einer Veranstaltung anmeldet, erklärt damit ausdrücklich, dass er bevollmächtigt ist, diese Anmeldung vorzunehmen und eine entsprechende datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung abzugeben.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen (z.B.: Registrierungspflicht) gebunden, werden diese gesondert angeführt und sind von dem Teilnehmer zu erfüllen.

TEILNAHMEBETRÄGE
Grundsätzlich gilt jener Teilnehmerbeitrag als vereinbart, der sich aus den schriftlichen oder elektronischen Informationen des Veranstalters ergibt. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt und nicht anders angegeben ist, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

RÜCKTRITTSRECHT
Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, E-Mail oder elektronische Medien, steht dem Teilnehmer als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der Teilnehmer kann daher binnen 14 Kalendertagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) von der Vertragserklärung zurücktreten. Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird (entscheidend ist das Datum des Postaufgabescheines). Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist an den Veranstalter zu richten. Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen hat der angemeldete Teilnehmer die Möglichkeit, den Rücktritt persönlich beim Veranstalter innerhalb der Rücktrittsfrist unter Geltung der oben ausgeführten Bedingungen zu erklären. Wenn der Vertrag auf diese Weise widerrufen wurde, wird der Veranstalter allfällige Zahlungen, die er bereits von dem Teilnehmer/von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Teilnehmers beim Veranstalter eingegangen ist.

STORNOBEDINGUNGEN
Stornierungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornoerklärung ist das Einlangen beim Veranstalter. Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin am Veranstaltungsbesuch verhindert sein, kann eine Stornierung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen.
Bei Stornierungen, die später als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, wird eine Stornogebühr von 50 % des Teilnehmerbeitrags verrechnet. Bei Stornierungen, die am Veranstaltungstag einlangen, wird der komplette Teilnehmerbeitrag verrechnet. Das Nominieren einer Ersatzperson, die an der Veranstaltung teilnimmt, ist möglich. Für diese gelten ebenfalls die AGBs.

PROGRAMMÄNDERUNG & ABSAGE
Die Veranstaltungen werden langfristig geplant, daher kann es zu Änderungen im Programm, etwa bei Vortragenden/Terminen/dem Veranstaltungsort etc. kommen, die wir uns vorbehalten. Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen (z.B. Krankheit eines Vortragenden oder andere unvorhergesehene Ereignisse) abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und es erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von allfälligen bereits eingezahlten Teilnehmerbeiträgen. Ein Ersatz für darüberhinausgehende Aufwendungen jeder Art (z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, Reise- und/oder Übernachtungskosten etc.) ist ausgeschlossen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen. Der Veranstalter haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Angaben in Veranstaltungsunterlagen oder von während der Veranstaltung erworbenen Kenntnissen, kann eine Haftung keinesfalls übernommen werden.

BILDRECHTE
Um Urheberrechtsstreitigkeiten zu vermeiden, dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters während einer Veranstaltung keine Videoaufzeichnungen, Fotografien oder Höraufnahmen gemacht werden.
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer die unwiderrufliche Einwilligung zu allfälligen Bild- und Tonaufnahmen die eigene Person betreffend sowie zur unbeschränkten Nutzung, Verbreitung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen in geänderter oder unveränderter Form zum Zwecke der Berichterstattung über die Veranstaltung oder Bewerbung des Leistungsangebotes, für die Abwicklung der Veranstaltung verwendet und über sämtliche Informationsmedien von ecoplus International Interessenten im In- und Ausland zugänglich gemacht werden dürfen.
Ein schriftlicher Widerruf dieser Zustimmungserklärung ist jederzeit möglich:
ecoplus International, internationalisierung@ecoplus.at,
Fax: 02742 9000 19729

ALLGEMEINE HINWEISE
Soweit im Veranstaltungsprogramm personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen AGB nicht berührt. Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht.

Marktsondierungsreisen

GRUNDSÄTZLICHES
Die von ecoplus International, gemeinsam mit dem Land Niederösterreich geplanten Marktsondierungsreisen werden unter der Voraussetzung eines entsprechenden Firmeninteresses organisiert. Für die Durchführung ist – abhängig von den lokalen Gegebenheiten – eine Mindestanzahl von Firmenanmeldungen erforderlich. Für jede vertretene Firma ist eine eigene Anmeldung erforderlich.
Sollte die nicht die erforderliche Anzahl von Anmeldungen erreicht sein, so behält sich ecoplus International das Recht vor, Marktsondierungsreisen abzusagen.

TEILNAHME
Die Anmeldung für die Teilnahme an einer Marktsondierungsreise muss vor Ende der Anmeldefrist mit dem hierfür vorgesehenen Formular erfolgen. Wer eine dritte Person zu einer Veranstaltung anmeldet, erklärt damit ausdrücklich, dass er bevollmächtigt ist, diese Anmeldung vorzunehmen und eine entsprechende datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung abzugeben. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens und nach Maßgabe der noch zur Verfügung stehenden Plätze berücksichtigt. Anmeldungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist eintreffen, können nur nach Maßgabe der noch verfügbaren Restplätze berücksichtigt werden.
Die fristgerecht eingesandte Anmeldung begründet noch keinen Anspruch auf Zulassung zur Marktsondierungsreise.
Die Anmeldung wird erst mit der Annahme durch ecoplus International verbindlich. Diese Annahme erfolgt durch Bestätigung unter der Bedingung, dass der Teilnehmerbeitrag fristgerecht bezahlt wird.

LEISTUNGEN
Marktsondierungsreisen sind ein flexibles Instrument, um neue Märkte oder Branchen kennen zu lernen. Das gebotene Leistungspaket kann daher bei jeder Veranstaltung unterschiedlich sein je nach Land, Thema oder Wünschen der teilnehmenden Firmen. In vielen Fällen werden Marktsondierungsreisen mit dem Besuch einer Fachmesse oder eines Kongresses kombiniert. Die Suche nach Vertriebspartnern oder Präsentation von Katalogen und kleinen Ausstellungsgütern in Form einer Tischmesse können ebenfalls in Form von Marktsondierungsreisen abgewickelt werden.

Typischerweise werden folgende Leistungen geboten:
• Unterstützung bei der Reisevorbereitung und –abwicklung sofern notwendig.
• Markt- und Länderinformationen zu Beginn der Veranstaltung.
• Networking-Event mit Firmen und Behörden des Betreuungsbereiches.
• Betreuung der Teilnehmerfirmen während der gesamten Dauer der Veranstaltung
• Nachbetreuung der Interessenten des Gastlandes und Weiterverfolgung der hergestellten Kontakte auf individuellen Wunsch der Teilnehmer.
• Fallweise wird auch ein Verzeichnis der österreichischen Teilnehmer erstellt.

KOSTEN
Folgende Leistungen sind nicht im Kostenbeitrag inkludiert:

• Dolmetschkosten
• Reise- und Transportkosten
• Aufenthaltskosten

Wird die Marktsondierungsreise von ecoplus International mangels ausreichenden Firmeninteresses (Mindestteilnehmerzahl oder aus sonstigen sachlichen Gründen abgesagt, wird der Kostenbeitrag refundiert. Eine Rückerstattung im Falle anderweitig bedingter Nichtteilnahme ist nicht möglich. Das Risiko für eine allfällige Flug- oder Hotelstornogebühr sowie sonstiger im Zuge der allenfalls bereits getätigten Vorbereitungen entstandenen Kosten wird von ecoplus International nicht übernommen.

Bildrechte: Es gelten die Bedingungen wie im Punkt „Veranstaltung“ angeführt.

AUSSCHLUSS VON DER BETEILIGUNG
ecoplus International kann ein Unternehmen wegen Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen ausschließen.
Firmen, für die ein Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde, können nur bei umgehender Begleichung des Teilnehmerbeitrags sowie einer Kaution für Nebenspesen und Sonderleistungen an der Veranstaltung teilnehmen.
Firmen, gegen die ein Konkursantrag gestellt wurde, sind von der Teilnahmeausgeschlossen.
ecoplus International kann Unternehmen, die ausgeschlossen wurden, jene Kosten, die bis zum Ausschluss entstanden sind, in Rechnung stellen.

RÜCKTRITT
Eine Rücktrittserklärung ohne Verrechnung von Kosten bzw. Refundierung des bereits eingezahlten Kostenbeitrags muss nachweislich in schriftlicher Form spätestens einen Monat vor Veranstaltungsbeginn bei ecoplus International eingelangt sein. Nach diesem Zeitpunkt werden 50% des Beitrages verrechnet.

GÜLTIGKEIT
Änderungen der Teilnahmebedingungen bleiben ecoplus International vorbehalten.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Der vorliegende Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist das für ecoplus International GmbH, Herrengasse 13, 1010 Wien zuständige Gericht.

(Stand: März 2022)

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